Kieselabdeckungen auf den Gräbern

Liebe Gemeindeglieder,

in den vergangenen Wochen sind Briefe an Nutzungsberechtigte von Grabstätten auf den Weg gebracht worden. Leider wurden - mit zunehmender Tendenz - viele Grabstätten mit Kies-, Splitt- oder Granulat oder ähnlichem Material abgedeckt.
Das ist laut unserer Satzung nicht zulässig!
In der Gestaltungsanlage der Friedhofssatzung heißt es:
Grababdeckungen mit Beton, Terrazzo, Teerpappe u. ä. sind nicht zulässig.
Das Belegen der Grabstätte mit Kies und Splitt oder ähnlichen Stoffen anstelle einer Bepflanzung ist nicht erlaubt.
Wir bitten Sie, sich an das Kirchenbüro, Heide Grotelüschen oder an den Friedhofswärter, Othmar Günther, zu wenden, wenn Sie weitere Fragen zu der Gestaltung haben.
In dem Brief vom Oberkirchenrat ist ausführlich der Grund für diese Maßnahme beschrieben. In der Hoffnung, dass Sie Verständnis haben, grüßen wir Sie ganz herzlich.
Für den Friedhofsausschuss Anke Braun

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