Die Kindertagesstätte

 

 

Vorwort

 

Unsere Kindertagesstätte ist eine Einrichtung der evangelisch- lutherischen Kirchengemeinde Hatten in Kirchhatten.

 

Unter einem Dach betreuen wir hier Kinder vom vollendeten 1. Lebensjahr bis zur zum 3. Lebensjahr in der Krippe und Kinder im Alter von 3 Jahren bis zur Einschulung im Kindergarten.

 

Unser Erziehungsauftrag ist auf ein christliches Menschenbild ausgerichtet. Bei uns wird christliche Erziehung durch die Art des Vorlebens, des Miteinanders, aber auch durch besondere religionspädagogische Angebote wahrgenommen.

 

 

                  Christliche Erziehung heißt: das Kind ist nicht

                        Erziehungsobjekt, sondern ein eigenständiges

                        Geschöpf Gottes. Seine jeweilige Besonderheit

                        wird von uns geachtet und seine Fähigkeiten

                        und Fertigkeiten von uns gefördert. Das Kind

                        soll bei uns Geborgenheit, Vertrauen und

                        Liebe erfahren.

 

 

Die Kindertagesstätte „Die Arche“ steht allen Kindern offen, deren Eltern das Angebot einer evangelischen Tageseinrichtung wünschen.

 

Wir sind eine integrative Einrichtung und demnach offen für alle Kinder. Wir bereiten uns auf die Inklusion in der Kindertagesstättenlandschaft vor.

 

Letztlich wird darin auch ein Fundament unseres christlichen Glaubens verwirklicht.

 

 

„Wir sind niemals am Ziel,

sondern immer auf dem Weg“

(Winzenz von Paul)

 

 

Unsere Konzeption ist nicht endgültig, sie wird immer weiterentwickelt. Im Laufe der Zeit ändern sich die Bedürfnisse der Kinder und ihre Familien. Es gibt immer wieder neue pädagogische Erkenntnisse und auch die gesetzlichen Bestimmungen ändern sich im Laufe der Zeit. Dementsprechend werden wir unsere Konzeption immer wieder hinterfragen und überarbeiten.

 

 

 

 

Hatten, im Januar 2014

 

 

 

Kirchenvorstand

 

 

 

 

1.   Die Kindertagesstätte

 

1981 wurde der Spielkreis der Kirchengemeinde Hatten zu einer zweigruppigen Kindertagesstätte umgewandelt, der an das Gemeindehaus der Kirchengemeinde angegliedert war. Seinerzeit wurde nur von einem Kindergarten gesprochen, weil andere Einrichtungsarten nicht vorhanden waren, wie z.B. eine Krippe.

 

1994 baute die Gemeinde Hatten einen neuen dreigruppigen Kindergarten am Ansgaribusch, der dann in kirchliche Trägerschaft überging. Im Jahr 2002 wurde ein zusätzlicher Erweiterungsbau eingeweiht.

 

Im Jahr 1993 wurde in unserem Kindergarten erstmals mit der gemeinsamen Erziehung von Kindern mit und ohne Behinderung begonnen. Im Rahmen einer Einzelintegration wurde zunächst ein Kind mit Behinderung in einer verkleinerten Kindergartengruppe betreut.

           

1995 erhielt der Kindergarten die Betriebserlaubnis für eine Integrationsgruppe auf der Grundlage des „Gesetzes für Tageseinrichtungen für Kinder in Niedersachsen“ (KiTaG).

 

Nachdem der Kindergarten in den 5 Vormittagsgruppen vielen Kindern keinen Platz bieten konnte, wurden im Zeitraum von August 2006 bis August 2014 Plätze in einer Nachmittagsgruppe angeboten. Weil allmählich der Bedarf an Kindergartenplätzen zurückging, wurde im 2013 eine Kindergartengruppe geschlossen.

           

Im Herbst 2009 wurde ein weiterer Anbau am Kindergarten fertig gestellt, durch den Platz für 15 Krippenkinder geschaffen wurde. Aufgrund eines weiter gestiegenen Bedarfs an Krippenplätzen wurde im August 2013 nach umfangreichen Umbaumaßnahmen eine weitere Krippengruppe eingerichtet.

           

Unsere Kindertagesstätte „ Die Arche“ liegt im dörflichen Mittelpunkt Kirchhattens in unmittelbarer Nähe der Kirche, des Rathauses, sowie der Schule mit Turnhalle und Sportplatz.

           

Einfamilienhäuser, vereinzelte Bauernhöfe, Felder, Wiesen und Wälder prägen die Umgebung des Kindergartens.

 

Zum Einzugsgebiet gehören neben dem Ort Kirchhatten die umliegenden Dörfer

Dingstede, Sandhatten und Munderloh.

 

 

 

 

 

2.  Rahmenbedingungen

 

2.1.  Gesetzliche Grundlagen

 

Laut Niedersächsischem Gesetz für Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG) haben wir in unseren Krippen- und Kindergartengruppen folgenden Auftrag zu erfüllen:

 

 

 

§ 2 Auftrag der Tageseinrichtung[1]

 

„(1) Tageseinrichtungen dienen der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern. Sie haben einen eigenen Erziehungs- und Bildungsauftrag. Tageseinrichtungen sollen ins­besondere die Kinder in Ihrer Persönlichkeit stärken, sie in sozial verantwortliches Han­deln einführen, ihnen Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln, die eine eigenständige Lebensbewältigung im Rahmen der jeweiligen Möglichkeiten des einzelnen Kindes fördern, die Erlebnisfähigkeit, Kreativität und Phantasie fördern, den natürlichen Wissensdrang und die Freude am Lernen pflegen, die Gleichberechtigung von Jungen und Mädchen erzieherisch fördern und den Umgang von behinderten und nicht behinder­ten Kindern sowie von Kindern unterschiedlicher Herkunft und Prägung untereinander fördern.

 

Das Recht der Träger der freien Jugendhilfe, ihre Einrichtungen entsprechend ihrer er­zieherischen Grundrichtung in eigener Verantwortung zu gestalten, bleibt unberührt.

 

(2) Die Tageseinrichtung arbeitet mit den Familien der betreuten Kinder zusammen, um die Erziehung und Förderung der Kinder in der Familie zu ergänzen und zu unterstützen. Dabei ist auf die besondere soziale, religiöse und kulturelle Prägung der Familien der betreuten Kinder Rücksicht zu nehmen.

 

(3) Zur Einführung des Bildungs- und Erziehungsauftrages sind die Tageseinrichtungen so zu gestalten, dass sie als anregender Lebensraum dem Bedürfnis der Kinder nach Begegnung mit anderen Kindern, Eigentätigkeit im Spiel, Bewegung, Ruhe, Geborgenheit, neuen Erfahrungen und Erweiterung der eigenen Möglichkeiten gerecht werden können.“

 

 

Dieses Gesetz ist die rechtliche Grundlage unserer Arbeit.

 

 

2.2   Gruppen und Öffnungs- und Betreuungszeiten

 

Gruppen:                                                      Personal:

 

2 Vormittagsgruppen mit je 25 Plätzen         2 Fachkräfte je Gruppe

1 Vormittagsgruppe mit 20 Plätzen               2 Fachkräfte

1 Integrationsgruppe mit 18 Plätzen              2 Fachkräfte

                                                                       1 Heilpädagogische Fachkraft

2 Krippengruppen mit je 15 Plätzen              3 Fachkräfte je Gruppe

 

Die Leiterin ist verantwortlich für die Sicherstellung der inhaltlichen und organisatorischen Arbeit der Kindertagesstätte.

 

3 Raumpflegerinnen sorgen dafür, dass sich die Einrichtung in einem ordentlichen Zustand befindet.

 

Plätze: 118 in Kindergarten und Krippe

 

Öffnungszeiten (Montag bis Freitag):

 

Vormittagsgruppen/ 1. Krippengruppe          08.00 Uhr bis 12:00 Uhr

Integrationsgruppe/ 2. Krippengruppe           08.00 Uhr bis 13.00 Uhr

Frühdienst                                                      07.30 Uhr bis 08.00 Uhr

Spätdienst                                                      bis 12.30 Uhr / 13.00 Uhr / 13.30 Uhr

Verlängerte Betreuung                                  bis 14.00 Uhr

                                                                      (Integrationsgruppe/ 2.Krippengruppe)

 

Kinder, die auch nach 13.00 Uhr noch betreut werden, sollen am Mittagsessen

teilnehmen. Die Mahlzeit ist kostenpflichtig.

 

Das Kindertagesstättenjahr beginnt am 1. August und endet am 31 Juli.

 

 

Schließungszeiten:

 

2 Tage im Januar / Februar (Zeugnisferien der Schulen). Diese Tage werden vom Team als Fortbildungs- und Planungstage genutzt.

 

3 Wochen in den Sommerferien

In dieser Zeit ist eine Ferienbetreuung in einem anderen Kindergarten der Gemeinde Hatten möglich.

 

In den Tagen ab Weihnachten und über den Jahreswechsel ist die Einrichtung ebenfalls geschlossen.

 

Weitere Schließungstage, z.B. „Brückentage“, werden rechtzeitig bekannt gegeben .

 

 

Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf die Altersstufe der Kindergartenkinder (3 bis 6 Jahre). Weil sich die Arbeit mit den sehr jungen Kindern in den Krippengruppen fachlich und personell wesentlich von der Arbeit mit Kindern im Kindergartenalter unterscheidet, haben wir zu den Inhalten in der Krippe gesonderte Aussagen formuliert. Diese finden Sie im Anhang zu dieser Konzeption. Die Punkte 6 und 9 gelten für beide Bereiche.

 

 

2.3   Eingewöhnungsphase

 

Die Eingewöhnungsphase ist für alle eine wichtige Zeit zu Beginn des Kindergartenjahres. Für die Kinder und Eltern ist der Übergang in den Kindergarten ein großer Schritt und beinhaltet Trennungs- und Loslösungsprozesse. Auch für die Fachkräfte und „alten“ Kinder ist diese Zeit aufregend und etwas Besonderes.

 

Jedes Kind ist individuell und die Erwartungen und gegebenenfalls auch die  Befürchtungen der Eltern sehr unterschiedlich. Deshalb wird die Eingewöhnungsphase für jedes neue Kind nach Bedürfnis des Kindes und in Absprache mit den Eltern gestaltet. Wir konzentrieren uns dann besonders auf die neuen Kinder und starten mit einem abgeänderten Tages- und Wochenablauf.

 

Wichtig ist für uns der regelmäßige Austausch mit den Eltern. In dieser Zeit ist die jederzeitige telefonische Erreichbarkeit der Eltern (oder eine andere, für das Kind wichtige Bezugsperson) besonders wichtig.

 

Bevor diese aufregende Zeit beginnt, findet für die Eltern vor den Sommerferien ein Informationsabend und für die Kinder ein „Schnuppernachmittag“ statt. Hier können die Kinder „ihre“ Mitarbeiterin kennen lernen und den Kindergarten erkunden. 

 

2.4   Tagesübersicht  

 

 

Ein Tagesablauf

 

Die folgende Tagesübersicht soll einen Eindruck über einen möglichen Tagesablauf vermitteln. 

 

·

Aktivitäten

07.30 – 08.00

Frühdienst

 

 

08.00 – 08.30

Bringzeit, Freispiel (Frühstück)

08.30

Gong zum Aufräumen

08.45

Treffen im Bewegungsraum zum gemeinsamen Morgenkreis

09.00 – 11.00

Projekte, bzw. Gruppenaktivitäten

Freispiel und Frühstück, freie Angebote in den Bereichen

10.15

Frühstücksglocke

11.00

Gong zum Aufräumen, danach Abschlusskreise in den Gruppen

11.45

Beginn der Abholzeit

 

 

12.00

Mittagstrommel für das Mittagessen

12.30

Ende erster Spätdienst

 

 

13.00

Ende der Integrationsgruppe und des zweiten Spätdienstes

 

 

13.30

Ende des dritten Spätdienstes

 

 

14.00

Ende der verlängerten Betreuung der Integrationsgruppe

 

Die ärztlich verordneten therapeutischen Maßnahmen für die Kinder mit Förderbedarf werden bedarfsgerecht und nach den Möglichkeiten der Therapeutinnen und Therapeuten in den Wochenplan integriert.

 

 

2.5 Regeln und Regelungen, die unsere Arbeit erleichtern

 

Überall wo Menschen zusammen leben und aufeinander treffen sind Regeln und Grenzen notwendig, um das soziale Miteinander zu erleichtern.

Besonders für die kindliche Entwicklung sind Regeln wichtig. Sie geben ihnen Struktur, Verlässlichkeit, Orientierung, Halt und Sicherheit.

 

Wichtig ist, dass  Regeln und Grenzen für Kinder klar und nachvollziehbar sind und von den Erziehungspersonen vorgelebt werden.

 

 

2.5.1 Bringen/Abholen

 

-       Bis 8.30 Uhr sollen die Kinder im Kindergarten sein, damit wir gemeinsam den Kindergartentag beginnen können 

-       Zur Begrüßung werden die Kinder von den Eltern in die jeweilige Gruppe gebracht

-       Ab 11.45 Uhr ist Abholzeit (in der Regel vom Spielplatz)

-       Die Kinder verabschieden sich bei einer Fachkraft

-       Abholberechtigte Personen sind in die Karteikarte einzutragen. Sollte das Kind von jemandem nicht auf der Karteikarte stehenden abgeholt werden, ist dies zwingend der entsprechenden Fachkraft vorher mitzuteilen

 

Das Einhalten der vertraglich vereinbarten Zeiten ist dringend erforderlich, weil Ihr Kind außerhalb dieser Zeiten von uns nicht betreut werden kann. Die Verantwortung geht dann auf die Eltern über.

 

 

2.5.2 Krankheit

 

-       Kranke Kinder gehören nicht in den Kindergarten

-       Über Krankheit eines Kindes, insbesondere ansteckende Krankheiten, ist der Kindergarten zu informieren

-       Die Eltern werden per Aushang über eine ansteckende Krankheit im Kindergarten informiert

-       Die Fachkräfte entscheiden, ob ein krankes Kind abgeholt werden muss.

-       In der Krippe werden keinerlei Medikamente oder Salben verabreicht. Das Fachpersonal verfügt nicht über die dafür nötige medizinische Ausbildung.

 

Das Kind darf erst wieder die Kindertagesstätte besuchen, wenn es 24 Stunden fieberfrei ist. Bei Durchfall oder Erbrechen ist eine Frist von 48 Std einzuhalten um Ansteckung zu vermeiden. Sollte das Kind in der Kindertagesstätte krank werden oder sich unwohl fühlen, muss es abgeholt werden. Ebenso nach einem Unfall.

 

 

2.5.3 Sonstige Regelungen

 

-       Jedes Kind soll für den Kindergarten Hausschuhe, Gummistiefel, Regensachen, Wechselsachen mitbringen, diese bleiben am Haken

-       Kennzeichnen Sie das Eigentum Ihrer Kinder mit Namen (Brotdose, Kleidung usw.).

-       An vier Tagen der Woche bringen die Kinder ihr Frühstück mit, an einem Tag bereiten wir ein Büfett vor

-       Bitte achten Sie auf ein gesundes Frühstück

-       Süßigkeiten nur in Absprache mit den Fachkräften

-       Spielsachen dürfen nur in Absprache mit den Fachkräften mitgebracht werden

-       Für mitgebrachte Spielsachen übernehmen wir keine Verantwortung

-       Aushänge im Kindergarten sind zu beachten, der Elternbriefkasten ist regelmäßig zu entleeren

-    Melden Sie Ihr Kind bitte bei längerer Abwesenheit (z.B. Urlaub oder Kur) ab

-          Wir freuen uns, wenn Sie Ihre berechtigte Kritik uns gegenüber äußern und sind gerne zu einem offenen Meinungsaustausch bereit

-          Greifen Sie bitte nicht in Handlungen von Kindern ein, sondern sprechen Sie die Fachkräfte an, wenn Sie Fragen oder Anregungen haben.

 

 

 

 

3.    Pädagogische Grundlagen und Ziele

 

 

3.1  Einleitung

 

Wir machen uns viele Gedanken über unsere Arbeit. Unsere fachlichen Grundlagen basieren auf dem  „Orientierungsplan für Bildung und Erziehung in Tageseinrichtungen für Kinder in Niedersachsen“.

 

Bei der Planung unserer Arbeit und bei deren Durchführung berücksichtigen wir darüber hinaus auch die aktuelle wissenschaftliche Diskussion im Zusammenhang mit der Erforschung der kindlichen Entwicklung.

  

Wir möchten dem Kind helfen, sich zu einem selbstbewussten, lebensfrohen, selbständigen Menschen zu entwickeln und sein Interesse an neuen Dingen  wecken.

 

In allen Räumen sowie auch während aller Angebote werden wahrnehmungsfördernde Maßnahmen besonders berücksichtigt.

 

 

3.2 Unser Verständnis von Bildung

 

Bei der Definition unseres Bildungsbegriffes haben wir uns von den Aussagen des „Orientierungsplanes für Bildung und Erziehung von Kindern im Elementarbereich niedersächsischer Tageseinrichtungen für Kinder“ leiten lassen:

 

·  Jedes Kind ist von Geburt an mit allen Kräften dabei, sich die Welt anzueignen. Es ist ein geborener Lerner.

·  Es tritt mit seiner Umwelt und seiner eigenen Körperlichkeit über Sinneseindrücke und Bewegung aktiv in Verbindung.

·  Es bauen sich in seinem Gehirn auf der Grundlage der Sinneseindrücke vielschichtige innere Bilder und Vorstellungen auf.

·  Sie fügen sich im Laufe des Bildungsprozesses zu einem Weltbild zusammen.

·  Das Kind erfährt dabei, wie Dinge und Ereignisse nach Regeln funktionieren, sich wiederholen und veränderbar sind.

·  Niemand kann dem lernenden Kind die geistige Verarbeitung seiner Begegnung mit der Welt und mit sich selbst abnehmen.

·  Das Kind ist aktiver, kompetenter Akteur seines Lebens – es ist nicht das Objekt unserer Bildungsbemühungen.

·  Das Spielen hat eine besondere Bedeutung für die geistige Entwicklung.

·  Damit das Hineinwachsen in eine sozial und kulturell bereits geprägte Umwelt gelingt, benötigt das Kind Anleitung.

·  Kinder sind auf die positive Resonanz ihrer Bezugspersonen angewiesen.

·  Ohne sinnstiftende Kommunikation würden Kinder von der Fülle der Eindrücke überfordert.

·  Der Forschungs- und Entdeckungsdrang muss unterstützt werden.

·  Die Voraussetzung für erfolgreiches Lernen ist, dass Grundbedürfnisse (Sicherheit, Geborgenheit, Bindung an Bezugsperson usw.) erfüllt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

3.3       Lernbereiche und Erfahrungsfelder

 

Im Folgenden haben wir zusammengestellt, welche Lernbereiche wir bei den Kindern in der Gestaltung unseres Alltags, unserer Angebote, der Projekte, des Freispiels, usw. besonders ansprechen und in welchen Erfahrungsfeldern wir die Aktivität und Neugier der Kinder anregen.  

 

Lernbereiche und Erfahrungsfelder

Merkmale

Emotionale Entwicklung und

soziales Lernen

z.B.:

- Sicherheit und Geborgenheit (Gruppenzugehörigkeit)

- zeigt Gefühlsreaktionen

- fühlt sich anerkannt

- …….

Entwicklung kognitiver Fähigkeiten und Freude am Lernen

z.B.:

- zeigt Lernfreude und Neugier

- stellt Fragen

- bildet Hypothesen

- …..

Körper - Bewegung – Gesundheit

z.B.:

- Gesundheitszustand

- Ernährung

- Grob- und Feinmotorik

- …..

Sprache und Sprechen

z.B.:

- vorsprachliche Entwicklung

- spricht altersentsprechend

- spricht ohne Hemmungen

- …..

Lebenspraktische Kompetenzen

z.B.:

- arbeitet und spielt selbständig

- Kinder helfen sich gegenseitig

- Gelegenheit hauswirtschaftliche Tätigkeiten zu übernehmen

- …..

Mathematisches Grundverständnis

z.B.:

- sortieren / gruppieren

- Interesse an Zahlen im Zusammenhang mit Zeit

- alltagspraktische Kenntnis von Zahlen

- …..

Ästhetische Bildung

z.B.:

- das Kind malt gerne

- es nutzt verschiedene Materialien

- Umgang mit Werkzeugen

- …..

Natur und Lebenswelt

z.B.:

- kennt Namen von Pflanzen und Tieren

- Beobachtung der Umwelt

- Verantwortung für Pflanzen und Tiere

- …..

Ethische und religiöse Fragen, Grunderfahrungen menschlicher Existenz

z.B.:

- spricht über existenzielle Fragen

- Bedeutung von Normen und Werten

- Bedeutung von Ritualen, Festen

- …..

 

 

 

3.4   Organisation unserer Bildungs- und Erziehungsarbeit

 

Die Arbeit unserer Einrichtung ist an das Konzept des offenen Kindergartens angelehnt, d.h. in unserer Einrichtung haben wir keine festen Gruppenräume im herkömmlichen Sinne, sondern so genannte Funktionsräume. Jede Fachkraft ist demnach Fachfrau in einem bestimmten Bereich, z.B. beim textilen Gestalten oder Werken. Es steht ein eigener Funktionsraum zur Verfügung, den die Mitarbeiterin gemeinsam mit den Kindern bedarfsgerecht nach eigenen Interessen einrichtet. So gibt es in unserer Einrichtung folgende Funktionsräume:

 

·  Bewegungsraum

·  Werkstatt

·  Wortwerkstatt

·  Entdeckungskiste

·  Nähstube

·  Spieletreff

·  Baustelle

·  Künstlerwerkstatt

·  Spielplatz

·  Küche

·  Wahrnehmungs-/Ruheraum

 

 

3.4.1  Projektarbeit

 

Im ersten Halbjahr arbeiten wir an drei Tagen in der Woche mit den Kindern in Projekten.

Jede Mitarbeiterin bereitet ein der Zielgruppe entsprechendes Projekt vor, welches von Dienstag bis Donnerstag umgesetzt wird.

Damit alle Kinder an den Projekten teilnehmen können, haben wir ein Rotationsverfahren entwickelt, das es allen Kindern ermöglicht, in einem bestimmten Zeitraum an allen Projekten teilzunehmen.

 

Um den Eltern und Kindern zu verdeutlichen, an welchem Projekt das Kind in der jeweiligen Woche teilnimmt, haben wir eine Grafik im Eingangsbereich ausgehängt, die das Rotationsverfahren veranschaulichen soll.

 

 

3.4.2  Gemeinsames Spielen und Lernen für alle Kinder         

 

In unserer Integrationsgruppe werden auch Kinder begleitet und gefördert, die eine körperliche, seelische oder geistige Beeinträchtigung aufweisen oder von einer solchen bedroht sind.

 

Bevor das geschehen kann, müssen die entsprechenden Eltern einen Antrag auf Übernahme der Kosten für die Förderung beim zuständigen Sozialamt stellen. Nach einer amtsärztlichen Stellungnahme entscheidet das Sozialamt, ob das Kind einen Anspruch auf Förderung (Eingliederungshilfe) hat.

 

Beeinträchtigungen im motorischen, sensorischen, psychischen und / oder sozialen Bereich stellen diese Kinder und ihre Eltern vor besondere Herausforderungen, die eine veränderte Begleitung und Förderung für diese Kindern erfordern, um den Kindern die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen. Für die Kindertagesstätte bedeutet dies beim gemeinsamen Spielen und Lernen die Besonderheiten zu berücksichtigen.

 

Eine heilpädagogische Fachkraft in der Integrationsgruppe erstellt auf der Basis von gezielten Beobachtungen und dem Austausch mit Ärzten und Therapeuten eine ausführliche heilpädagogische Diagnostik, die Einblicke in die Entwicklung und derzeitige Lebenssituation des Kindes gibt, um damit einen heilpädagogischen Förderplan zu erstellen. Der Förderplan wird in Abständen überprüft und fortgeschrieben.

Das Ziel der heilpädagogischen Entwicklungsförderung ist die Gesamtförderung (ganzheitlicher Ansatz). Durch konkrete Förderangebote werden gezielt Funktionsbereiche angeregt (emotionale, sensorische, motorische, soziale und kognitive Fähigkeiten). Die heilpädagogische Entwicklungsförderung setzt bei den Stärken eines Kindes an. Dazu wird Bezug auf verschiedene heilpädagogische Methoden, Verfahren und Förderansätze genommen (Basale Stimulation, Unterstützte Kommunikation, usw.). Aus dieser ganzheitlichen Sicht der kindlichen Entwicklung und ihrer Anregung und Unterstützung ergibt sich das kindliche Spielen ins Zentrum der Aufmerksamkeit - bezüglich der Diagnostik und auch der Förderung zu stellen. Im Spiel setzt das Kind seine Funktionen und erworbenen Fähigkeiten um. Das kindliche Spiel ist die dem Kind gemäße, seinem Entwicklungsstand entsprechende Form des Lernens und der Tätigkeit. Das Kind soll "durch entwicklungsspezifische Spiel-Angebote im gemeinsamen Tun zur Selbständigkeit angeregt werden". Es soll "spielend“ lernen".

Die Angebote finden individuell nach den Bedürfnissen in Form von Einzelförderung, Kleingruppenarbeit und Angeboten für die gesamte Gruppe statt und werden in den Kindergartenalltag eingebunden.

Parallel erfolgen regelmäßige Elterngespräche bei denen Anleitung und Beratung möglich sind, damit alle Lebensbereiche des Kindes mit einbezogen werden.

Es erfolgt auch ein Kontaktaufbau zu anderen Berufsgruppen, z.B. Logopäden, Ergotherapeuten oder Physiotherapeuten.

 

Für die Eltern und Kostenträger werden Entwicklungsberichte angefertigt, um den Ist-Stand und die Weiterentwicklung des Kindes festzuhalten.

 

 

3.5     Pädagogische Schwerpunkte

 

Im Folgenden wollen wir in kurzer Form beschreiben, welche fachlichen Inhalte sich in unserer Arbeit wieder finden und wie die Schwerpunkte organisiert sind:

 

3.5.1  Das Freispiel

 

Freispiel ist Handeln oder: Lernen durch Handeln

 

·  das Kind organisiert sich selbst

·  es sagt selbst mit wem, wie lange, was usw. es spielen will

·  soziale Lernfelder werden entwickelt

·  funktionale Entwicklungsbereiche werden selbstgesteuert erlebt und erprobt

·  Entscheidungsfindung

·  uneingeschränktes Spielen (im Rahmen der vereinbarten Regeln und Grenzen)

·  Erleben und Ausleben von Kreativität (Handeln) und Phantasie (Denken)

·  Bewältigung von Konflikten

·  Umgang mit Freiräumen

 

Voraussetzungen für das Freispiel

 

·  Regeln und Grenzen, die von allen Beteiligten verstanden und eingehalten werden

·  Erlaubnisse

·  Vertrauen

·  Disziplin (Erziehung, sich zurücknehmen können, etwas tun, was nicht immer „lustbetont“ ist, Pflichtverständnis, usw.)

 

 

3.5.2    Verschiedene Angebote

 

Wir bieten den Kindern innerhalb der Woche zusätzlich zu den Projekten unterschiedliche Angebote an. Einige davon können freiwillig von den Kindern genutzt werden, andere gelten als „Pflichtangebot“ und werden von allen Kindern in den jeweiligen Stammgruppen genutzt. So z.B.:

 

Der Turntag

 

Wir haben die Möglichkeit einmal pro Woche die Schulturnhalle für einen ganzen Vormittag zu nutzen. Hier finden Bewegungsangebote statt, die von allen Kindern genutzt werden. Wir teilen den Vormittag in verschiedene Zeiten, so dass drei Stammgruppen jeweils eine Stunde die Turnhalle nutzen können. Damit wird erreicht, dass alle Gruppen die Turnhalle nutzen können. Wir können hier verschiedene Bewegungsbaustellen aufbauen.

 

Englisch

 

Für den spielerischen Umgang mit einer anderen Sprache ist die Zeit vor der Einschulung optimal, spätestens jedoch zu Beginn der Grundschule empfehlenswert.

Kinder lernen ohne Scham und Scheu eine neue Sprache, probieren gerne aus, wie ein Wort klingt.

 

Einmal wöchentlich wird in Kleingruppen den älteren Kindern Englisch angeboten. Spielerisch mit ganz viel Bewegung, Rollenspiele und Lieder wird den Kindern eine andere Sprache vermittelt. Ebenso wird sehr viel Wert auf Wiederholung gelegt, so dass die Kinder das Gelernte sicher beherrschen. Spielerische Lerninhalte, z.B.: Begrüßung, Zahlen 1-10, Farben, unsere Familie, Tiere, unser Körper.

 

Büfett

 

Jeden Mittwoch bieten wir für alle Kinder ein reichhaltiges Büfett an. Das Angebot reicht von verschiedenen Brotsorten über unterschiedliche Wurst - und Käseauflage, bis hin zu verschiedenen Obst- und Gemüsesorten, die auf einem langen Büfett-Tisch angerichtet sind. Die Kinder entscheiden, was sie essen möchten und bereiten es sich auch selbst zu. Am Tag davor gehen wir mit den Kindern zusammen einkaufen.

Wir achten darauf, dass wir den Kindern ein ausgewogenes und gesundes Büfett anbieten.

 

Psychomotorik

 

Einmal in der Woche bieten wir für Kinder mit besonderem Förderbedarf Psychomotorik an. Hierzu kommt eine Fachkraft ins Haus, die entsprechende Angebote vorbereitet hat und diese mit den Kindern durchführt. Diese Angebote orientieren sich an den individuellen Bedürfnissen der Kinder.

 

Zirkus

 

Das Zirkustraining wird von einer Erzieherin angeboten, die den Kindern einen kleinen Einblick in die Welt der Zirkusarbeit ermöglichen möchte. Sie erlernen verschiedene Inhalte aus der Akrobatik, sowie aus der Jonglage und Clownerie. Sie lernen so das Agieren in einer Gruppe. Dabei erwerben die Kinder Vertrauen und Rücksichtnahme wird ihnen abverlangt. Gerade in der Akrobatik erfahren die Kinder, wie wichtig der Zusammenhalt ist, sonst entsteht keine „Pyramide”. Ziel ist es, im Laufe des Kindergartenjahres die gelernten Kunststücke in einer Zirkusaufführung zu präsentieren.

 

Schwarzlichttheater

 

Auch das Schwarzlichttheater wird von einer Erzieherin des Kindergartens angeboten. Unter dem Begriff Schwarzlichttheater versteht man eine besondere Form des Theaterspiels, bei der in einem völlig verdunkelten Raum bzw. auf einer Bühne agiert wird. Als einzige Lichtquelle dienen so genannte Schwarzlichtlampen (UV-Licht Röhren), die ausschließlich weiße oder neonfarbene Gegenstände oder Kleidungsstücke zum Leuchten bringen und somit für die Zuschauer sichtbar scheinen lassen. Schwarze Farbe hingegen wird “geschluckt”, was zur Folge hat, dass schwarz gekleidete Spieler in diesem Licht unsichtbar bleiben. Auf diese Weise lassen sich erstaunliche Effekte und Illusionen erzeugen, dass z.B. Gegenstände zu schweben scheinen.

Das Schwarzlichttheater bietet gerade den Kindern, die nicht gerne im Mittelpunkt stehen die Möglichkeit, sich im darstellenden Spiel auszuprobieren und auf der Bühne zu stehen, ohne selbst gesehen zu werden. Auch haben die Kinder so die Möglichkeit selber einmal in die Welt der Fantasie und Illusionen einzutauchen und diese zu erleben.

 

Diese Angebotsübersicht stellt nur Beispiele vor. Wir sind bemüht, den Erfahrungsraum der Kinder dadurch zu erweitern, dass wir immer wieder neue Angebote aufnehmen, z.B. tiergestützte Entwicklungsförderung, heilpädagogisches Tanzen.

 

 

3.6       Religionspädagogische Ausrichtung

 

Unser Erziehungsauftrag ist auf ein christliches Menschenbild ausgerichtet. Jedes Kind ist in seiner Einmaligkeit ein Geschöpf Gottes und wird als eine Persönlichkeit mit eigener Würde geachtet.

Im Kindergarten kann das Kind im gemeinsamen Miteinander mit anderen Kindern und den Fachkräften seine Fähigkeiten und Fertigkeiten ausleben. Das Kind soll im gesamten Kindergartenalltag Geborgenheit, Vertrauen und Liebe erfahren.

 

Die Kinder machen Erfahrungen mit christlichen Traditionen, Ritualen und Symbolen.

Durch religionspädagogische Angebote bekommen sie einen Eindruck vom christlichen Glauben und sollen sich in diesem wohlfühlen und vertraut sein.

 

Folgende Elemente bieten wir den Kindern an:

                       

Im gemeinsamen Morgenkreis singen wir christliche Lieder und sprechen verschiedene Gebete.

 

Es finden immer wieder Projekte mit religionspädagogischen Inhalten statt. In diesen werden z.B. biblische Geschichten und / oder Geschichten mit ethischem und moralischen Inhalten erzählt und erarbeitet, christliche Lieder gesungen, gebetet etc.

Thema eines Projektes z.B. “Wir entdecken unsere Kirche”. Dabei besichtigen wir die Kirche von außen und innen, steigen auf den Glockenturm und gehen über den Friedhof.

 

Den Kindern stehen Kinderbibeln und biblische Bilderbücher zur Verfügung.

 

An einem Freitag im Monat gehen wir in die Kirche und halten dort eine gemeinsame Andacht. In dieser singen wir Lieder, beten, hören eine Geschichte, sprechen das Vater Unser und einen Segen. Diese Andachten werden im Wechsel von verschiedenen Fachkräften und Kindern vorbereitet.

 

In der einmal jährlich stattfindenden Bibelwoche konzentrieren wir uns mit den Kindern auf ein biblisches Thema.

 

Wir verwenden z.B.  „Egli-Figuren“ (biblische Erzählfiguren), die Kett-Methode (Legegeschichten), Geschichten und Lieder.

 

Wenn es sein Zeitplan erlaubt, besucht uns der Pastor am Dienstag im Morgenkreis und bringt sich mit einem kleinen Lied oder etwas Anderem ein.

 

 

3.7       Schulvorbereitung

 

Die gesamte Kindergartenzeit ist eine Vorbereitung auf die Schule, aber besonders im letzten Jahr vor der Einschulung wird auf den Schulstart hin gearbeitet.

Die Anforderungen in den Angeboten und Projekten steigen an.

 

Unter anderem haben wir (bezahlt von den Eltern) in Absprache mit der Grundschule das Arbeitsheft “Der kleine Einstern - Mathematische Grunderfahrungen” angeschafft. Dazu werden immer wieder altersgerechte Arbeitsblätter in den einzelnen Gruppen angeboten.

 

Aber auch der normale Alltag bietet viele Möglichkeiten, den Kindern einen guten Start in die Schule zu ermöglichen, z.B. der Umgang mit schulvorbereitenden Arbeitsmaterialien, weiterhin viel Bewegung, Übungen in der Feinmotorik, Verstehen und Ausführen von Aufgaben etc.

 

Zur Schulvorbereitung gehört auch die Zusammenarbeit mit der Schule (siehe Punkt 8).

 

 

 

 

 

4.   Besondere Aktivitäten

 

Verteilt über das Kindergartenjahr finden zahlreich besondere Aktivitäten für Eltern und Kinder in der „Arche“ statt.

 

Aktivitäten für Kinder, z.B.:

 

·  An Rosenmontag oder am Freitag davor findet eine Faschingsfeier statt.

·  Es wird eine Osterandacht in der Kirche für und mit den Kindern gestaltet.

·  Das Gesundheitsamt bietet eine Zahnprophylaxe und Untersuchung im Kindergarten an.

·  Die Johanniter Unfallhilfe bietet für die Vorschulkinder einen Kurs „Ersthelfer von morgen“ im Kindergarten an.

·  Brandschutzerziehung für die angehenden Schulkinder in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr

·  Die Vorschulkinder besuchen die Bäckerei Dannemann

·  Im Frühjahr findet eine Waldwoche statt.

Wir beteiligen uns an Aktivitäten des Dorfes.

·  Regelmäßig führt eine Gruppe im Seniorenheim gemeinsame Aktivitäten durch.

·  Zum Abschluss des Kindergartenjahres übernachten die zukünftigen Schulkinder im Kindergarten.

·  Gruppenbezogene Abschlussfeste.

·  Am letzten Kindergartentag vor den Sommerferien findet für alle Kinder ein Spielevormittag statt.

·  Gruppenausflüge.

·  Im Rahmen der Verkehrserziehung wird für die zukünftigen Schulkinder ein Fußgängerführerschein angeboten.

·  In Zusammenarbeit mit der Grundschule werden ein Besuchstag und ein Waldtag für die zukünftigen Schulkinder angeboten.

 

Aktivitäten für Eltern (und Kinder), z.B:

 

·  1. Elternabend mit Wahl der Elternvertreter

·  Elterngespräche

·  Kindergartenbesichtigung für die neuen Eltern

·  Gemeinsamer Flohmarkt mit der Grundschule

·  Elternabend für die neuen Eltern

·  Schnuppernachmittag für die neuen Kinder

·  Laternenfest in den Gruppen

·  Teilnahme der Elternvertreter an der Beiratswahl

·  Tag der offenen Tür im Kindergarten

 

Die genannten Aktivitäten können von Jahr zu Jahr variieren und weiter ergänzt werden.

 

 

 

5.     Bildungsdokumentation

 

Die Dokumentation ist ein wichtiges Element der Kindergartenarbeit, weil sie die Aufmerksamkeit der Fachkräfte zu jedem einzelnen Kind führt.

Sie lässt pädagogisches Handeln transparenter werden und ermöglicht einen differenzierten Blick.

 

Dokumentation findet statt:

 

·  während der frei organisierten Zeit

·  in den Projekten

·  in Arbeitsgemeinschaften

·  in Portfolios, jedes Kind hat seinen persönlichen Ordner

 

Während der Projekte werden Beobachtungen in Beobachtungsbögen eingetragen und an die jeweilige Fachkraft weitergeleitet.

Bei psychomotorischen Angeboten ist immer eine Person dafür verantwortlich, Beobachtungen festzuhalten.

Alle Informationen werden in Teamarbeit zusammengetragen, damit von jedem Kind eine „Dokumentation des Entwicklungstandes“ erstellt werden kann.

Diese bietet eine fundierte Grundlage für regelmäßige Elterngespräche und der Kooperation mit Grundschulen.

Für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf werden außerdem regelmäßig individuelle  Förderpläne und Entwicklungsberichte erstellt.

 

 

 

6.   Unser Team

 

Als Team bestehen wir aus verschiedenen Persönlichkeiten mit vielfältigen Stärken. In der Arbeit haben wir die Gelegenheit, uns mit unseren verschiedenen Fähigkeiten gegenseitig zu unterstützen und uns zu ergänzen. Mit Aufgeschlossenheit und Engagement können wir auch den unterschiedlichen Belangen der Kinder gerecht werden.

Durch regelmäßige Dienstbesprechungen halten wir klare Absprachen, was dazu führt, dass das Verständnis von Teamarbeit intensiviert wird. In der Regel geht es um folgende Punkte:

 

·  Organisatorisches

·  Besprechen der Angebote

·  Fallbesprechungen

·  Austausch nach Fortbildungen

·  Vor- und Nachbereitung von Elternarbeit

·  Organisieren von Ausflügen und Festen

·  Über eine kontinuierlich stattfindende fachliche Beratung durch eine externe Fachkraft, bauen wir unsere inhaltlichen Standards weiter aus.

 

 

7.   Erziehungspartnerschaft mit Eltern

 

Ein wichtiges Ziel der Arbeit in der „Arche“ ist die partnerschaftliche Zusammenarbeit von Eltern und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Die Zusammenarbeit orientiert sich dabei auf ein gemeinsames Ziel, die Erziehung des Kindes.

Eine gute Zusammenarbeit zwischen Eltern und Fachkräften schafft Transparenz, verpflichtet alle Beteiligten, setzt Grenzen, schafft Sicherheit und regelt Konflikte.

Bereits die Gesetzgebung sieht eine partnerschaftliche Zusammenarbeit von Eltern und Fachkräften vor:

 

Über folgende Möglichkeiten wird die Erziehungspartnerschaft mit Eltern gefördert:

 

·  Informationstag vor Beginn des Kindergartenjahres mit Führung durch den Kindergarten

 

·  Elternabend für die „neuen“ Eltern für Fragen z.B. zur Konzeption, zur Eingewöhnungszeit und den Tagesablauf

 

·  Schnuppernachmittag vor Aufnahme des Kindes

 

·  Elternabend nach Aufnahme des Kindes z.B. mit Wahl der Elternvertreter und Elternbeirat

 

·  Weitere Elternabende bei Bedarf  im weiteren Verlauf des Kindergartenjahres

 

·  Themenbezogene Informationsveranstaltungen sind nach Absprache und Bedarf jederzeit möglich.

 

·  Elterngespräche nach Bedarf mit wichtigen Informationen zum Entwicklungsstand des Kindes. Es werden hier Ziele vereinbart und Vereinbarungen zur Zusammenarbeit getroffen, die dokumentiert werden und für beide Partner (Fachkräfte/ Eltern) verbindlich gelten.

 

·  Kurze „Tür -und Angelgespräche“ für den Austausch wichtiger Informationen.

 

·  Informationsweitergabe über Gruppenpinnwände  und die jeweiligen „Briefkästen“ in den Garderoben.

 

·  Hospitation im Kindergarten an einem oder mehreren Tagen im Jahr.

 

·  Bei der Durchführung von Festen, bei Ausflügen oder Waldspaziergängen sind wir auf die Mithilfe von Eltern angewiesen.

 

 

 

8.   Zusammenarbeit mit der Schule

 

Zwischen unserem Kindergarten und der Grundschule Kirchhatten findet eine  Zusammenarbeit statt. Diese ist wichtig, um den Kindern den Übergang in die Schule zu erleichtern.

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Auf das letzte Jahr vor der Einschulung verteilt, finden im Rahmen der Zusammenarbeit mit der Grundschule unter Anderem folgende Aktivitäten statt:

 

·  Der Kindergarten nutzt wöchentlich, zu einer abgesprochenen Zeit, die Turnhalle der Schule, die ein großes Spektrum an Bewegungsmöglichkeiten bietet.

 

·  Bei Bedarf findet Sprachförderung im Rahmen der Sprachstandsfeststellung durch eine Lehrkraft der Schule im Kindergarten statt. Welche Kinder an dieser Förderung Bedarf haben, wird gemeinsam durch Lehrkraft und die Fachkraft des Kindergartens ermittelt.

 

·  Mit den zukünftigen Schulanfängern wird wöchentlich am Vorschulbuch „der kleine Einstern“ gearbeitet. Dieses Buch wird in den folgenden Schuljahren in den ent-sprechenden Bänden weiter verwendet.

 

·  Durch Elterninitiative wurde in den vergangenen Jahren ein Kinderflohmarkt durch-geführt, was auch weiterhin von Seiten der Schule und des Kindergartens begrüßt und unterstützt wird. Der Erlös geht  z.B. an die Bücherei, welche beide Einrichtungen nutzen.

 

·  Es besteht die Möglichkeit, dass zukünftige Schulanfänger die Schule für einen Tag besuchen. Die Kinder lernen dabei auch die Lehrkräfte und die Räumlichkeiten der Schule kennen.

 

·  Außerdem findet vor den Sommerferien ein Waldtag statt, in der Zusammensetzung der neuen Klassen und mit dazugehöriger Lehrkraft, die von je einer Fachkraft des Kindergartens begleitet wird.

 

 

 
 

9.    Förderverein

 

Anfang 2009 wurde der „Verein zur Förderung des ev.-luth. Kindergartens „Die Arche“ Kirchhatten“ gegründet.

 

Der Zweck des Vereins ist die Förderung und Unterstützung der Bildung, Erziehung und Persönlichkeitsentfaltung der Kinder des ev.-luth. Kindergartens „Die Arche“ in Kirchhatten.

 

Im Einzelnen wird dieser Zweck z.B. durch folgende Maßnahmen verfolgt:

 

·  Durchführung, Unterstützung und Mitgestaltung von Veranstaltungen des Kindergartens.

·  Beschäftigung von Hilfskräften, welche die Arbeit des Kindergartens unterstützen (z.B. einer Küchenkraft)

·  Beschaffung von Sachmitteln.

 

Die benötigten Mittel zur Erreichung der Ziele des Vereins werden, erhält der Verein insbesondere durch

 

·  Mitgliedsbeiträge

·  Spenden jeglicher Art

·  Veranstaltungen

·  sonstige Zuwendungen und Einnahmen.

 

Es bestehen drei Mitgliedschaftsvarianten: Einzel- und Partnermitgliedschaft sowie Fördermitgliedschaft.

 

Neben den Maximen Kooperation, Transparenz und Kontinuität ist es dem Förderverein ein besonders Anliegen, einen entscheidenden Beitrag nicht nur für wirtschaftliche oder tatkräftige Unterstützung der Kindergartenarbeit zu leisten, sondern auch zu einem aktiven Vereinsleben aller Mitglieder beizutragen.

 

 


[1]Klügel, Reckmann.: Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder in Niedersachsen. Deutscher Gemeindeverlag GmbH Kiel,  4. Auflage, Hannover 2004.

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